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 Aufnahmeverfahren zur Einschulung in die Sportklasse 4s 

1. Voraussetzungen zur Aufnahme 

 

Die Feststellung der besonderen sportlichen Eignung erfolgt unter der Leitung des jeweiligen Landesfachverbandes. Dieser benennt die entsprechenden Sichtungstrainer. Die Eignungsfeststellung beginnt in der Regel im 1. Schulhalbjahr der 3. Klasse und wird bis 31.03. des jeweiligen Schuljahres abgeschlossen. 

Die jeweiligen Landesfachverbände erstellen bis 01.04. d. J. eine Liste der sportfachlich geeigneten Jungen und Mädchen mit Rangreihenfolge, die für eine Aufnahme in Frage kommen. 

Schülerinnen und Schüler, die die Spezialklasse Sport besuchen wollen, müssen vor der Aufnahme eine positive sportmedizinische Unbedenklichkeitserklärung für ein leistungssportliches Training durch die Hochschulambulanz der Universität Potsdam nachweisen. 

Im Rahmen der Begabungsförderung Sport sind nur Unbedenklichkeitserklärungen der Hochschulambulanz der Universität Potsdam zulässig. Die Ausgabe der Anamnese-Fragebögen erfolgt über die Sichtungstrainer. 

Der Olympiastützpunkt Brandenburg und der Landessportbund Brandenburg prüfen die Vollständigkeit aller Unterlagen und senden diese an die Schulleitung der Sportbetonten Grundschule Cottbus. 

Die Schulleitung kann trotz eines positiven Aufnahmevotums der Landesfachverbände und der Hochschulambulanz der Universität Potsdam eine Aufnahme ablehnen, wenn zu erwarten ist, dass die Schülerin oder der Schüler den Anforderungen der Doppelbelastung nicht entsprechen kann. 

Für die Aufnahme an die Lausitzer Sportschule Cottbus ab Jahrgangsstufe 7 gilt ein gesondertes Aufnahmeverfahren. 

 

2. Rangliste der geförderten Sportarten 

 

Priorität 1: Gerätturnen m/Trampolinturnen 

Priorität 2: Schwimmen, Radsport/BMX, Leichtathletik 

Priorität 3: Fußball m, Volleyball w 

Priorität 4: Boxen, Gewichtheben, Ringen, Rudern 

3. Sichtung 

 

Die Sichtung erfolgt nach Kriterien des jeweiligen Landesfachverbandes. Die Sichtungstermine entnehmen Sie bitte unserer Homepage/Tabelle. Die spezifischen Aufnahmekriterien können über den Landesfachverband oder Sichtungstrainer eingeholt werden. 

Übergreifende Aufnahmekriterien sind: 

o athletische und technische Leistungsvoraussetzungen sowie Entwicklungspotenzial 

o Wettkampfbeobachtung/Wettkampfergebnisse 

o biologisches Alter/Trainingsalter 

o individuelle Körperbaumerkmale 

 

Die Erfüllung der Aufnahmekriterien führt nicht automatisch zur Aufnahme an die Sportbetonte Grundschule Cottbus. 

Die Aufnahme von Seiteneinsteigern ist bei freier Kapazität bis spätestens zum Beginn des 2. Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 5 möglich. 

Die Sportbetonte Grundschule führt seit 2016 als „Schule mit besonderer Prägung“ Spezialklassen „Sport“ in den Jahrgangsstufen 4, 5 und 6.
Hier werden besonders sportlich begabte Schüler und Schülerinnen in den Sportarten:

  • Turnen männlich

  • Trampolin

  • Schwimmen

  • Leichtathletik

  • Radsport

  • Fußball männlich

  • Volleyball weiblich

aufgenommen.

Für die notwendige Organisationsform dieser Klassen bietet die Schule in ihrem Konzept eine gute Vereinbarkeit der schulischen und sportlichen Entwicklung der Schüler und Schülerinnen.

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Aufnahmeverfahren

Zeitlicher Ablauf:

  1. Informationsveranstaltung im Oktober an der Sportbetonten Grundschule

  2. Sichtung der Sportler und Sportlerinnen durch die Landesverbände, Vergabe einer sportfachlichen Empfehlung bis 31.03. des Jahres

  3. Ausstellen einer sportmedizinischen Unbedenklichkeitserklärung an der Hochschulambulanz Potsdam

  4. Aufnahmeentscheidung der Schule bis 20.05. des Jahres

Alle Unterlagen für die Aufnahme an der Sportbetonten Grundschule erhalten die Eltern über die Sichtungstrainer der jeweiligen Sportart. Diese Unterlagen sind vollständig ausgefüllt beim Sichtungstrainer bis zum 31.03. des Jahres abzugeben.

Dazu gehören:

  • Antragstellung mit der Angabe der Sportart

  • Prüfung der sportlichen Eignung

  • sportmedizinische Unbedenklichkeitserklärung

  • Kopie des Zeugnisses des Halbjahres der 3. Klasse

  • Antragstellung zum Besuch einer anderen Schule

Auf Grund der Doppelbelastung von Schule und Sport sollten die Sportler und Sportlerinnen außerdem:

  • gute schulische Leistungen nachweisen

  • sich durch einen hohen Grad an Selbständigkeit auszeichnen

  • belastbar sein

  • und gute soziale Kompetenzen aufzeigen.

Kooperation mit den Sportverbänden

Die Sportbetonte Grundschule arbeitet sehr eng mit den Verbänden und Vereinen zusammen. In regelmäßigen Beratungen mit den Trainern der Sportarten und der Schule informieren sich beide Partner über schulische Leistungen der Sportler, zu Trainingswettkämpfen und Trainingslagern, über die sportliche Entwicklung und zu Höhepunkten der Schule.

Klasse

Montag

Dienstag

Mittwoch

Donnerstag

Freitag

4S

1. – 6. Std. Unterricht

1./2. Std. Training

3. – 7. Std. Unterricht

1./2. Std. Training

3. – 7. Std. Unterricht

1./2. Std. Training

3. – 7. Std. Unterricht

1. – 6. Std. Unterricht

5S

1. – 7. Std. Unterricht

1./2. Std. Training

3. – 8. Std. Unterricht

1./2. Std. Training

3. – 8. Std. Unterricht

1./2. Std. Training

3. – 8. Std. Unterricht

1. – 6. Std. Unterricht

6S

1. – 7. Std. Unterricht

1./2. Std. Training

3. – 8. Std. Unterricht

1./2. Std. Training

3. – 8. Std. Unterricht

1./2. Std. Training

3. – 8. Std. Unterricht

1. – 6. Std. Unterricht

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